Didaktisches Konzept
Demenzkranke verstehen
Kunst
Modelle von Demenz
Palliativpflege
Personal-
betreuung
Joint Demen-tia Initiative
Projekt JDI
Projekt Wohntechnologie
Wohnen
Medizin
Bewertung d.
Summerschool
Reise-infos
Home

Home from Home Dienstleistungsvereinbarung

Adult Placement Carer (RHH) = für Betreuer/Innen, die ihr Zuhause öffnen

 

Inhalt

 

 

  1. Definition und Interpretation
  2. Dauer des Vertrages
  3. Angebot der Dienstleistung
  4. Bezahlung
  5. Überprüfung, ob die Bedürfnisse der Gäste beachtet werden
  6. Kontrolle und Evaluation
  7. Umgang mit Konflikten
  8. Versicherung und Schadenersatz
  9. Beendigung und Veränderung des Vertrages
  10. Übertragung und Nebenvertrag
  11. Das Schottisches Gesetz

 

 

Dienstleistungsvereinbarung

„Home from Home“

zwischen

FALKIRK-COUNCIL, örtliche Behörde, konstituiert in der Amtszeit der örtlichen Regierung etc. (Scotland) Act 1994, als Sozialarbeitsbehörde mit Sitz der Haupt-geschäftsstelle Falkirk, FK1 5RS (01324 506 400) (im folgenden als „Council“ bezeichnet

und

 

 

Betreuer/in, die ihr Zuhause öffnet (Home from Home) oder in einer Home from Home - Wohnung mitarbeitet

(im folgenden als „Anbieterin“ bezeichnet)

 

Einführung

 

Dies ist eine Vereinbarung zwischen einem Anbieter und dem Council über eine häusliche  Tagesbetreuung für vier bis sechs Gäste an bis sieben Stunden pro Wochentag. Die Anbieterin ist verantwortlich für die Bereitstellung der Pflege und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einem der folgenden Gruppen, mit denen gesonderte Vereinbarungen geschlossen werden:

 

  • Betreurinnen, die in Home from Home’s arbeiten , im folgenden APC (CHH) genannt,
  • Betreuerinnen, die als Springkräfte in Home from Home’s arbeiten, im folgenden APC (PHH) genannt

oder

  • Betreuerinnen, die als Freiwilliger in Home from Home’s arbeiten, im folgenden APC (VHH) genannt.

 

 

Das Council arbeitet in Übereinstimmung mit den Nationalen Pflege-Standards.

 

 


 

  1. Definition und Interpretation

 

APC: Adult Placement Carer                    Alle Betreuer/innen, die in das Home from

Home-Modell eingebunden sind.

 

APC (RHH): Adult Placement Carer,       Betreuer/innen, die ihr Haus für diese Dienst-

(Resident im Home from Home)                 leistung öffnen.                    

 

APC (PRHH): Adult Placement Carer     Betreuer/innen, die ihr Haus für diese Dienst-(Peripatetic Resident Home from Home)    leistung bei Bedarf öffnen.

 

APC (CHH): Adult Placement Carer        Betreuer/innen, die an der Seite der Hausfrau

(Contract Home from Home)                     in deren Haus arbeiten und diese unterstützen.

 

APC (PHH):  Adult Placement Carer        Betreuer/innen die in verschiedenen Häusern

(Peripatetic Home from Home)                  arbeiten, wo gerade Hilfe gebraucht wird

 

APC (VHH): Adult Placement Carer        Betreuer/innen, die in verschiedenen Häusern,

(Volunteer Home from Home)                    wo gerade Hilfe gebraucht wird, auf freiwilliger Basis arbeiten

 

Care Manager                                              Der Fachmann vom kommunalen Pflegeteam der den Unterstützungsbedarf der Hilfebedürftigen feststellt.

Care Plan                                                      Der Plan über den Umfang an Pflege und Unterstützung, die die Hilfebedürftigen im Haushalt der Anbieterin erhalten sollen.

 

Council                                                          Falkirk-Cuncil, ernannt und legitimiert von der örtlichen Regierung (Schottland) Act1994, mit Sitz der Hauptgeschäftsstelle in Falkirk, FK1 5RS

 

Joint Dementia Initiative                             Ein Projekt im Bereich der Erwachsenen-Betreuung mit Unterbringungsmöglichkeiten und Beratung durch Sozialarbeiter im Auftrag des Falkirk-Council, angesiedelt im Dollar-Park.

 

Provider                                                        Anbieter von Home from Home, die namentlich im Vertrag benannt sind. APC (RHH)

 

Primary Carer                                             Angehörige ,Verwandter oder Freund, die die Hauptpflege leisten (unbezahlt)

 

Projekt Worker                                            Die Fachkraft der Joint Dementia-Initiative, die das Home from Home Modell leitet

 

Service User                                                  Der Hilfebedürftige, dessen Hilfebedarf in einem Assessment festgestellt wurde.

 

Time-Out                                                      Eine Pause von sieben Wochen pro Jahr, die den Anbietern als Erholungsphase zusteht.

 

  1. Dauer des Vertrages

 

Die Vereinbarung wird am _____________ beginnen und zunächst für ein Jahr abgeschlossen. Eine Verlängerung kann nach der jährlichen Überprüfung und der Zustimmung des Council erfolgen.

 

  1. Angebotene Dienstleistung

 

    1. Die Anbieterin bietet die Dienstleistung in ihrem Zuhause für täglich sieben Stunden an. Abhängig vom Hilfebedarf, der nach Einschätzung des Councils besteht, werden zwischen vier und sechs Personen an folgenden Wochentagen ________________ betreut..
    2. Die Anbieterin und/oder die Helferin (APC,CHH) können jeden voraussicht-lichen Gast in seinem Zuhause besuchen, um ihn kennen zu lernen und eine Beziehung anzubahnen.
    3. Die Anbieterin wird die Gäste in allen Aktivitäten des täglichen Lebens unterstützen, inklusive dem Toilettengang.
    4. Die Anbieterin wird den Gästen Mittagessen, Kaffe und Tee anbieten, sofern es erforderlich ist.
    5. Die Anbieterin wird die Gäste zu Gruppenaktivitäten animieren und gewohnte Unternehmungen sowie lebendige Aktivitäten anbieten, die sich an den Wünschen der Gäste orientieren.
    6. Die Anbieterin wird bereitwillig jede Art der medizinischen Behandlung unterstützen, die während des Aufenthalts in ihrem Haus erforderlich wird, in Abstimmung mit dem Gesundheitsdienst des Falkirk-Council
    7. In Notfällen, einem Unfall oder bei Krankheiten ist nach den Notfallverfahren aus dem Handbuch „Home from Home“ vorzugehen.
    8. Die Anbieterin kann in dem Transport der Gäste eingebunden werden, entweder als Fahrerin oder als Begleitung. Die Fahrer bekommen Kilometergeldpauschalen ersetzt, das Verfahren ist im Handbuch „Home from Home“ beschrieben..
    9. Die Anbieterin muss ihren Dienst für 45 Wochen pro Jahr vorhalten. Zwei Wochen zwischen Weihnachten und Neujahr sind alle Einrichtungen geschlossen. Zu anderen Zeiten im Jahr muss geöffnet bleiben. Die Belegung erfolgt in Abstimmung mit dem Projektarbeiter.
    10. Jede Unterbrechung muss vom Council oder dem Projektarbeiter genehmigt werden. Die zweite Betreuungskraft APC (RHH) braucht nicht in der gleichen Zeit Urlaub nehmen.
    11. Die Voraussetzungen für die Tagesbetreuung müssen für die Dauer des Vertrages die gleichen bleiben. Jede Veränderung der Räumlichkeiten muss abgesprochen und vom Council oder dem Projektarbeiter bewilligt werden.
    12.  Die Anbieterin wird die Gäste in nicht-diskriminierender Art und Weise behandeln, bezogen auf ethnische Herkunft, Geschlecht, Sexualität, materiellem Status oder religiösem Glauben.
    13. Die Anbieterin wird den Angehörigen der Gäste erlauben, sie zu jeder Zeit während des Tages in ihrem Haus zu besuchen.
    14. Es kann Zeiten geben, an dem die Gäste oder ihre Familien zusätzliche Unterstützung für einige Stunden am Tag brauchen. Sie können entscheiden, ob Sie diese zusätzlichen Stunden anbieten möchten (siehe auch im Handbuch „Home from Home“).
    15. Das Handbuch „Home from Home“ soll als Leitlinie und Ratgeber benutzt werden.
    16. Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen über die Gäste, deren Familien oder andere Pflegepersonen müssen vertraulich behandelt und dürfen nicht ohne Erlaubnis des Gastes weitergegeben werden. Vertrauliche Unterlagen müssen in der dafür vorgesehenen verschließbaren Aktenbox aufbewahrt werden.

 

4.         Bezahlung

 

a.       Die Anbieterin erhält eine Summe von __________  als Jahresgebühr für die Bereitstellung des Angebotes. Zur Erleichterung der Abwicklung wird in 26 gleichen Raten bezahlt.

b.      Die Zeiten für Ausbildung, Pflegebesprechungen, Überprüfung und Einführung  müssen gesondert vierteljährlich abgerechnet werden .

c.       Die Anbieterin erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ___________ für 45 Wochen. Für weitere Leistungserbringungen von wird auf das Handbuch „Home from Home“ verwiesen.

d.      Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird alle 3 Monate überprüft und an die Anzahl der betreuten Gäste angepasst. Auf das Handbuch „Home from Home“ wird verwiesen.

e.       Die Anbieterin muss monatlich genaue Aufzeichnungen über die Anwesenheit der Gäste führen und bis zum fünften Tag des Folgemonats die Anwesenheitsliste einreichen.

f.       Die Einzelheiten der Bezahlung sind im Finanzabschnitt des Handbuches „Home from Home“ enthalten.

 

5.         Überprüfung, ob die Bedürfnissen der Gäste beachtet werden

 

a.       Die Anbieterin wird genaue Aufzeichnungen über jeden Gast führen und in einer dafür vorgesehenen sicheren, abschließbaren Aktenbox aufbewahren.

b.      Die Anbietein wird über jeden Besuch Aufzeichnungen anfertigen .

c.       Die Anbieterin wird zusammen mit dem Projektsmitarbeiter an der Überprüfung der Pflegeplanung arbeiten.

d.      Es wird eine laufendes Assessment-Verfahren während der 12-Wochen dauernden  Eingangs-Überprüfung stattfinden

e.       Eine umfangreiche Überprüfung wird einmal jährlich stattfinden, im Falle bedeutsamer Veränderungen auch früher. Im Mittelpunkt der Überprüfung werden die Gäste und ihr Pflegeplan stehen.

 

6.         Kontrolle und Evaluation

 

a.       Die Anbieterin wird alle zwei Jahre einem umfassenden, aufdeckendem Check unterzogen. Es liegt also in der Verantwortlichkeit der Anbieterin, die JDI über alle Vorfälle, die zwischen den Überprüfungen auftreten, zu informieren.

b.      Die Anbieterin wird an einer einführenden Ausbildung der Joint Dementia Initiative teilnehmen und später an weiteren Fortbildungen und Besprechungen.

c.       Die Anbieterin wird sich regelmäßig mit dem Projektmitarbeiter und den weiteren Betreuerinnen treffen, um die Unterstützung und die Entwicklung jedes einzelnen Gastes und die des Gesamtprojektes zu besprechen.

d.      Die Anbieterin erhält Unterstützung und Anleitung durch den Projektmitarbeiter auf einer geregelten  Grundlage.

e.       Die praktische Arbeit der Anbieterin wird jährlich durch das Council überprüft, wie im Handbuch „Home from Home“ dargestellt. Außerdem wird eine jährliche Besprechung in ihrem Haus stattfinden.

f.       Die Anbieterin muss Überprüfungsbesuche in ihrem Haus erlauben.

g.      Die Anbieterin  wird partnerschaftlich mit anderen in die Pflegeplanung eingebundenen Berufsgruppen zusammen arbeiten.

 

7.         Umgang mit Konflikten

 

a.       Wenn ein Konflikt zwischen Anbieterin und Council über die vertraglichen Angelegenheiten entsteht, sollte er vor Ort geklärt werden.

b.      Wenn dies nicht gelingt, kann die Anbieterin den Fall an die Leitung des Ministeriums übergeben. Sie kann sich auch direkt an die Pflegekommission wenden.

 

8.                  Versicherung und Schadensersatz

 

a.       Der Anbieter ist durch die Haftpflichtversicherungspolice des Councils gegen das Risiko einer Verletzung an Dritten und einer Beschädigungen durch Dritte, die durch seine Dienstleistung entsteht, versichert.

b.      Das Council muss für einen Versicherungsanspruch, der durch einen Unfall des Gastes, bedingt durch die Struktur des Hauses, entschädigt werden. Solche Schadensfälle müssen durch die Haushaltsversicherung des Hauseigentümers abgedeckt werden.

c.       Dies Versicherungsgesellschaft des Hausbesitzers muss schriftlich über das Vorhaben, Pflege und Betreuung im Haus zu erbringen, informiert werden.

d.      Wenn die Anbieterin oder deren Familienmitglieder am Transport der Gäste beteiligt sind, muss die Auto-Versicherung darüber informiert werden. In der  Versicherungs-Police muss festgelegt werden, dass das Auto für geschäftliche Zwecke benutzt werden kann.

 

 

9.                  Beendigung und Änderung des Vertrages

 

a.       Jedem Beteiligten wird normalerweise eine Frist von vier Wochen eingeräumt, um Änderungen oder eine Beendigung dieses Vertrages schriftlich mitzuteilen.

b.      Das Council kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein Mitglied feststellt, dass ein „Ausnahmezustand“, wie im Handbuch beschrieben, vorliegt.

c.       Ausschlaggebend für eine solche Situation wird normalerweise die Schutz-bedürftigkeit der Gäste oder das Zusammenbrechen der Arbeitsbeziehung zwischen den Betreuern sein.

 

 

10.              Übertragung und Nebenvertrag

 

Keine dieser der Anbieterin übertragenen Aufgaben kann ohne schriftliche Zustimmung des Councils delegiert oder durch einen Nebenvertrag erfüllt werden.

.

 

11.              Das Gesetz von Schottland

 

Dieser Vertrag ist geregelt     und abgeschlossen in Übereinstimmung mit dem Gesetz von Schottland.

 

 

 

 

Die dargestellten Bedingungen und Verpflichtungen werden akzeptiert. Ihnen wird zugestimmt.

 

Für das Council                                           Für die Anbieterin

 

Unterschrift    _____________________     Unterschrift    __________________________

Name              _____________________     Name              __________________________

Bezeichnung   _____________________     Bezeichnung   __________________________

Adresse           _____________________     Adresse           __________________________

                        _____________________                             __________________________

 

Datum             _____________________     Datum             ___________________________

 

Zeugen                                                          Zeugen

Unterschrift    _____________________     Unterschrift    ____________________________

Name              _____________________     Name              ____________________________

Bezeichnung   _____________________     Bezeichnung   ____________________________

Datum             _____________________     Datum             ____________________________